Rechtsfragen zum Fasten
- Beantwortet von Ayatullah Sheikh Mohamad al-Yaqoobi (ha)

Allgemeine Fragen zum Verhalten während des Fastens

FRAGE: Muss das Fasten wiederholt werden, wenn man versehentlich wenige Minuten zu früh das Fasten brach?
ANTWORT:
Nein.

FRAGE: Ist es erlaubt tagsüber zu schlafen und abends kurz vor dem Fastenbrechen z. B. erst aufzustehen um die Zeit des Fastens zu erleichtern? (besonders in den Sommermonaten?)
ANTWORT:
Ja das ist erlaubt.

FRAGE: Was ist das Urteil über das Einatmen des Dampfes während des Fastens?
ANTWORT:
Das ist nicht erlaubt, wenn der Dampf stark ist.

FRAGE: Ist das Konsumieren von Zigaretten während des Fastens erlaubt?
ANTWORT:
Nein, das ist nicht erlaubt.

FRAGE: Ist das Fasten gültig, wenn man unabsichtlich, etwas trinkt oder isst?
ANTWORT: Ja, das Fasten ist trotzdem gültig.

FRAGE: Wie ist das Urteil zu jenen, die fasten aber nicht beten. Ist ihr Fasten dann ungültig?
ANTWORT: Das Fasten ist in diesem Fall gültig, aber Allah nimmt nur das Fasten jener an, die ihn fürchten.

Fragen zur medizinischen Versorgung und Hygiene während des Fastens

FRAGE: Ist es erlaubt während des Fastens Spritzen zu bekommen, wenn diese keine Nahrungsmittel beinhalten?
ANTWORT: Ja, das ist erlaubt.

FRAGE: Macht plötzlich auftretendes Nasenbluten das Fasten ungültig?
ANTWORT: Nein.

FRAGE: Ist der Besuch beim Zahnarzt erlaubt, wenn diese Behandlungen, in denen Blut in den Mund läuft, durchführt, und man den Mund mit Wasser ausspült, und nichts schluckt?
ANTWORT: Das ist erlaubt, aber man muss es unterlassen, wenn es nicht notwendig ist.

FRAGE: Was sollen solche Menschen tun, welche Diabetes haben und geregelte Mahlzeiten zu sich nehmen müssen, z. B. alle 3 Stunden. Somit dürften sie niemals fasten. Müssen sie deshalb z. B. Geld bezahlen?
ANTWORT: Ja sie sind verpflichtet, Geld zu bezahlen und sollen im Monat Ramadan nur das essen was für sie zwingend erforderlich ist. Wenn sie später die Möglichkeit des Fastens haben, so sollen sie dann die versäumten Tage nachholen.

FRAGE: Darf eine Frau im Ramadan das Fasten brechen, wenn sie sich nicht wohl fühlt?
ANTWORT: Eine schwangere Frau darf ihr Fasten brechen, wenn sie das Gefühl hat, dass das Fasten ihr schadet, oder dass es die natürliche Entwicklung ihres Ungeborenen beeinträchtigt.

FRAGE: Darf ein Fastender die Zähne saubermachen? Was soll er dabei beachten?
ANTWORT: Ein Fastender darf seine Zähne saubermachen, aber er muss zugleich beachten, dass nichts (z.B. Wasser) in die Mundhöhle gelangt.

FRAGE: Ich habe eine Frage zu einer Fatwa bezüglich der Zahnreinigung beim Fasten. Ist die Verwendung von Zahnpasta beim Zähneputzen während des Fastens erlaubt? Ist das Fasten gültig, wenn man mit Wasser ausspült und kein Tropfen verschluckt wird?
ANTWORT: Es ist einem Fastenden erlaubt, das Wasser in den Mund eindringt und die Zahnpasta zu benutzen, mit der Voraussetzung, dass er beides nicht runterschluckt.

Fragen zum Fasten während der Arbeit und Schule

FRAGE: Ist es dem Koch erlaubt, während des Fastens dennoch Speisen mit der Zunge zu probieren, wenn er die Nahrung wieder schluckt, noch kaut?
ANTWORT: Ja, das ist erlaubt.

FRAGE: Ist es erlaubt nicht zu fasten, wenn man meint, es aufgrund der anstrengenden Arbeit nicht zu schaffen? (z.B. schwere körperliche Arbeit, kein Verständnis durch den Arbeitgeber, da dieser nicht fastet)
ANTWORT: "Gehorche dem Geschöpf nicht, wenn es zur Ungehorsamkeit des Schöpfers führt’."  Wenn es so unerträglich ist, so soll er soviel essen und trinken wie es nötig ist, damit er in der Lage ist, seine Arbeit zu verrichten. Nachdem er ausreichend gegessen und getrunken hat, muss er weiter fasten und versäumten Tage nachholen.

FRAGE: Viele Lehrer in Europa sind der Meinung, dass Kinder die fasten, in dieser Zeit schlechter und unkonzentrierter in de Schule sind. Sie fordern die Kinder teilweise sogar zum Essen und trinken auf. Was raten sie den Eltern, wie sollen sie sich verhalten, auch um das Klima in der Klasse nicht zu schaden?
ANTWORT: Ein Vorschlag ist, vorbeugend die Kinder frühzeitig an das Fasten zu gewöhnen (z. B. hin und wieder ein Tage zu fasten). Ebenso ist es ratsam durch ein Gespräch mit der Schulleitung nach Lösungen zu suchen, ohne dass das Fasten gebrochen werden muss.

Fragen zum Nachholen des Fastens

FRAGE: Wie ist das Urteil zu jenen, die bis kurz nach dem Sonnenaufgang unrein sind (z.B. durch GV, Periode). Müssen diese Kaffara zahlen, wenn sie die Möglichkeit hatten sich frühzeitig zu reinigen?
ANTWORT: Man muss in diesem Fall den versäumten Tag nachholen und Kaffara zahlen.

FRAGE: Wie errechnet man die Kaffara? Und wie und an wen soll diese gezahlt werden?
ANTWORT: Vorsichtshalber sollte man 60 Bedürftigen ernähren, indem er selber jedem Bedürftigen eine Portion anbietet, oder jemanden bevollmächtigt, der dies für ihn macht.

FRAGE: Ist das Nachholen der versäumten Fasttage für die Frauen innerhalb eines Jahres bis zum nächsten Ramadan Pflicht?
ANTWORT: Ja.

FRAGE: Sollte das Nachholen der noch zu fastenden Tage an einem Stück erfolgen?
ANTWORT: Nein.

FRAGE: Wenn man sich nicht mehr sicher ist, wie viele Tage man nachzuholen hat (z.B. weil man viele Jahre nicht gefastet hat), kann man diese dann bezahlen, oder ist man verpflichtet solange man lebt, die Tage nachzufasten (ungefähr die Anzahl die man vermutet?)
ANTWORT: Wenn man absichtlich Fasttage versäumt hat, so muss man die versäumten Tage nachholen und Kaffara (60 Bedürftige ernähren) zahlen. Wenn man nun für einen bestimmten legalen Grund (Reise, Krankheit u. a.) nicht gefastet hat, dann muss man nur die versäumten Tage nachfasten. Wenn du dir über die versäumten Tage nicht sicher bist, holst du so viele nach, wie du meinst versäumt zu haben.

FRAGE: Darf man für verstorbene Fasten, wenn diese es zu Lebzeiten versäumt haben?
ANTWORT: Ja.

FRAGE: Muss das Fasten wiederholt werden, wenn man versehentlich wenige Minuten zu früh das Fasten brach?
ANTWORT: Nein.

FRAGE: Ist das Fasten gültig, wenn man unabsichtlich, etwas trinkt oder isst?
ANTWORT: Ja, das Fasten ist trotzdem gültig.

FRAGE: Wie ist das Urteil zu jenen, die fasten aber nicht beten. Ist ihr Fasten dann ungültig?
ANTWORT: Das Fasten ist in diesem Fall richtig, aber Allah nimmt nur das Fasten jener an, die ihn fürchten.

FRAGE: Als Kaffara für ein absichtliches Nichtfasten wurde früher u. a. das Befreien eines Sklaven pro Tag angegeben. Wie ist dies für die heutige Zeit anwendbar? Gibt es einen Ersatz/Alternative?

ANTWORT: Da es heutzutage keine Sklaven gibt, ist diese Pflicht dann auch ungültig. Man greift diesbezüglich zu Alternativen auf wie z. B. das Fasten von zwei aufeinander folgenden Monaten oder das Ernähren von 60 Bedürftigen.
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Statistiken Last Update : 18.08.2012
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